Um Missverständnissen vorzubeugen möchten wir Sie darüber informieren, dass wir in unserer Funktion als Immobilienmakler den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes unterliegen. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet die Identität unserer Auftraggeber eindeutig festzustellen. Gemäß §4 Abs. 3 und 4 GwG sind durch uns als Immobilienmakler folgende Angaben nachweislich festzustellen.
- Die Fachinformation für Wohnungseigentümer und Vermieter
Warum verstößt der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Eigentümergelder auf Treuhandkonten liegen? Wie sieht die Gegensprechanlage der Zukunft aus? Auf diese Fragen liefert die aktuelle Ausgabe Antworten.
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