17.12.2015 - Die Fachinformation für Wohnungseigentümer und Vermieter
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den neuen und strengeren Pflichten zum Betrieb von Aufzugsanlagen sowie den Plänen zur Verschärfung des Mietrechts.
06.10.2015
Ab dem 01.11.2015 greifen die neuen Regelungen im Bundesmeldegesetz (BMG).
Demnach muss jeder der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden (§17 Abs. 1 BMG).
Der Eigentümer oder aber die Hausverwaltung sind verpflichtet eine entsprechende Besätigung zum Ein- bzw. Auszug zu erstellen (§ 19 BMG).
18.09.2015 - Die Fachinformation für Wohnungseigentümer und Vermieter
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum neuen Meldegesetz, dem Bestellerprinzip und zur aktuellen Rechtssprechung.
04.04.2015 - Die Fachinformation für Wohnungseigentümer und Vermieter
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Themen:
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